Art. 14 32007L0074
Die Mitgliedstaaten können auf die Erhebung der MwSt. und der Verbrauchsteuern bei der Einfuhr von Waren durch Reisende verzichten, wenn sich der zu erhebende Betrag auf 10 EUR oder weniger beläuft.
Die Mitgliedstaaten können auf die Erhebung der MwSt. und der Verbrauchsteuern bei der Einfuhr von Waren durch Reisende verzichten, wenn sich der zu erhebende Betrag auf 10 EUR oder weniger beläuft.