Art. 16 32007L0074
Alle vier Jahre, zum ersten Mal 2012, legt die Kommission dem Rat einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie vor, dem sie gegebenenfalls einen Änderungsvorschlag beifügt.
Alle vier Jahre, zum ersten Mal 2012, legt die Kommission dem Rat einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie vor, dem sie gegebenenfalls einen Änderungsvorschlag beifügt.