Erwägungsgrund 3 32008L0063
Technische und wirtschaftliche Entwicklungen haben die Mitgliedstaaten veranlasst, das System der besonderen oder ausschließlichen Rechte im Fernmeldewesen zu überdenken. Die rasche Entstehung immer neuer Endeinrichtungstypen und die Möglichkeit ihres multifunktionalen Einsatzes machen es notwendig, dass die Benutzer hinsichtlich der Endeinrichtungen eine freie Wahl treffen können, um vollen Nutzen aus dem technischen Fortschritt auf diesem Gebiet zu ziehen.