Erwägungsgrund 7 32008L0063
Die Wartung von Endeinrichtungen ist eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages. Die Dienstleistung der Wartung von Endeinrichtungen, die in kommerzieller Hinsicht untrennbar mit dem Vertrieb der Endeinrichtungen verbunden ist, muss gemäß Artikel 49 EG-Vertrag frei erbracht werden können, vor allem, wenn sie von Fachkräften vorgenommen wird.