Erwägungsgrund 6 32008L0063
Die Dienstleistungen betreffend Einrichtung und Wartung sind ein wesentlicher Erwägungspunkt beim Kauf oder bei der Miete von Endeinrichtungen. Die Beibehaltung ausschließlicher Rechte auf diesem Gebiet käme der Beibehaltung von ausschließlichen Rechten für den Vertrieb gleich. Diese Rechte sind daher auch aufzuheben, damit die Aufhebung der ausschließlichen Rechte für Einfuhr und Vertrieb in der Praxis zur Wirkung kommt.