Erwägungsgrund 10 32009L0029
Das Gemeinschaftssystem sollte auf andere Anlagen ausgedehnt werden, für die eine Überwachung, Berichterstattung und Prüfung mit demselben Maß an Genauigkeit möglich ist, wie es im Rahmen der geltenden Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfvorschriften vorgeschrieben ist.