Erwägungsgrund 30 32009L0029
Für den Fall, dass sich der Abschluss eines internationalen Abkommens über den Klimawandel verzögert, sollte über Abkommen mit Drittländern die Möglichkeit vorgesehen werden, Gutschriften aus hochwertigen Projekten im Rahmen des Gemeinschaftssystems zu nutzen. Derartige Abkommen, die bilateral oder multilateral sein können, könnten es gestatten, im Rahmen des Gemeinschaftssystems weiterhin Projekte anzuerkennen, die bis 2012 ERU generierten, nach der Kyoto-Rahmenregelung dazu jedoch nicht mehr in der Lage sind.