Erwägungsgrund 23 32009L0029
Um Wettbewerbsverzerrungen in der Gemeinschaft zu minimieren, sollte die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an Anlagen im Wege harmonisierter Gemeinschaftsvorschriften („Ex-ante-Benchmarks“) gestattet werden. Diese Vorschriften sollten den Techniken mit der größten Treibhausgas- und Energieeffizienz, Ersatzstoffen, alternativen Herstellungsprozessen, der Verwendung von Biomasse, erneuerbaren Energien sowie der Abscheidung und Speicherung von CO2 Rechnung tragen. Diese Vorschriften sollten keinen Anreiz zur Emissionssteigerung bieten und gewährleisten, dass ein zunehmender Anteil der betreffenden Zertifikate versteigert wird. Im Interesse des reibungslosen Funktionierens des Marktes müssen die Zuteilungen vor Beginn des Handelszeitraums festgesetzt werden. In den harmonisierten Vorschriften können auch Emissionen berücksichtigt werden, die durch den Einsatz brennbarer Restgase bedingt sind, wenn sich die Entstehung dieser Restgase im industriellen Verfahren nicht vermeiden lässt. Hierzu kann in den Vorschriften die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an Betreiber von Anlagen, in denen die Restgase verbrannt werden bzw. aus denen die Restgase kommen, vorgesehen werden. Die Vorschriften sollten auch gewährleisten, dass ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen auf den Märkten, die Industrieanlagen mit Strom, Wärme und Kälte versorgen, unterbunden werden. Außerdem sollten sie ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen zwischen industriellen Aktivitäten in von einem einzigen Betreiber betriebenen Anlagen und Erzeugungstätigkeiten sowie in ausgelagerten Anlagen vermeiden. Sie sollten auch für neue Marktteilnehmer gelten, die denselben Tätigkeiten nachgehen wie existierende Anlagen, denen Zertifikate übergangsweise kostenlos zugeteilt werden. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt sollten für die Stromerzeugung neuer Marktteilnehmer keine Zertifikate kostenlos zugeteilt werden. Zertifikate, die im Jahr 2020 noch in der Reserve für neue Marktteilnehmer sind, sollten versteigert werden.