Erwägungsgrund 42 32009L0029
Diese Richtlinie sollte Abkommen über die gegenseitigen Anerkennung der Zertifikate des Gemeinschaftssystems und anderer obligatorischer Handelssysteme mit Treibhausgasemissionen mit absoluten Emissionsobergrenzen vorsehen, sofern diese anderen Systeme mit dem Gemeinschaftssystem vereinbar sind, wobei zu berücksichtigen ist, wie ambitioniert deren Umweltziele sind und ob es einen wirksamen und vergleichbaren Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfungsmechanismus für Emissionen sowie ein Durchsetzungssystem gibt.