Erwägungsgrund 41 32009L0029
Die der Union benachbarten Drittstaaten sollten angeregt werden, dem Gemeinschaftssystem beizutreten, wenn sie den Anforderungen dieser Richtlinie genügen. Die Kommission sollte alles daran setzen, dieses Ziel im Rahmen der Verhandlungen mit Beitrittsländern, potenziellen Beitrittsländern und den von der europäischen Nachbarschaftspolitik betroffenen Ländern sowie im Rahmen der finanziellen und technischen Unterstützung für diese Länder zu fördern. Dies würde den Technologie- und Wissenstransfer in diese Länder erleichtern, was von erheblichem wirtschaftlichem, ökologischem und sozialem Nutzen für alle Beteiligten ist.