Erwägungsgrund 40 32009L0029
Es sollten Vereinbarungen getroffen werden, um die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten im Rahmen des Gemeinschaftssystems und von Zertifikaten zu ermöglichen, die im Rahmen anderer verbindlicher Treibhausgas-Emissionshandelssysteme mit absoluten Emissionsobergrenzen vergeben werden, die in Drittländern oder in subföderalen oder regionalen Verwaltungseinheiten bestehen.