Erwägungsgrund 32 32009L0029
Nach Abschluss eines internationalen Abkommens über den Klimawandel können zusätzliche Gutschriften in Höhe von bis zu 50 % der zusätzlichen Reduktionen innerhalb des Gemeinschaftssystems genutzt werden, und es dürfen im Gemeinschaftssystem ab 2013 nur Gutschriften aus qualitativ hochwertigen CDM-Projekten aus Drittländern verwendet werden, die das Abkommen ratifiziert haben.