Erwägungsgrund 28 32009L0048
Spezifische Sicherheitsanforderungen sollten gemäß dem Vorsorgeprinzip festgelegt werden, um potenziellen spezifischen Gefahren zu begegnen, die von Spielzeugen in Lebensmitteln ausgehen, da die Verbindung von Spielzeug und Lebensmittel eine Erstickungsgefahr verursachen könnte, die sich von der vom Spielzeug allein ausgehenden Gefahr unterscheidet und der spezifische Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene deshalb nicht Rechnung tragen.