Erwägungsgrund 31 32010L0075
Aufgrund der Merkmale bestimmter einheimischer fester Brennstoffe ist es angezeigt, auf Feuerungsanlagen, die mit den genannten Brennstoffen betrieben werden, Schwefel-Mindestabscheidegrade anstelle von Emissionsgrenzwerten für Schwefeldioxid anzuwenden. Da es aufgrund der spezifischen Merkmale von Ölschiefer gegebenenfalls nicht möglich ist, die gleichen schwefelemissionsmindernden Techniken anzuwenden oder die gleiche Effizienz der Schwefelabscheidung wie bei anderen Brennstoffen zu erreichen, sollte darüber hinaus für Anlagen, die mit dem genannten Brennstoff betrieben werden, ein geringfügig niedrigerer Schwefel-Mindestabscheidegrad festgelegt werden.