Erwägungsgrund 4 32010L0075
Es empfiehlt sich, die Rechtsvorschriften über Industrieanlagen zu überarbeiten und die geltenden Bestimmungen zu vereinfachen und klarer zu gestalten, unnötigen Verwaltungsaufwand abzubauen und die Schlussfolgerungen der Mitteilungen der Kommission vom 21. September 2005 über die thematische Strategie zur Luftreinhaltung (nachstehend „thematische Strategie zur Luftreinhaltung“ genannt), vom 22. September 2006 über die thematische Strategie für den Bodenschutz und vom 21. Dezember 2005 über die thematische Strategie für Abfallvermeidung und -recycling umzusetzen, die in der Folge zu dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft ergangen sind. Diese Mitteilungen geben Ziele für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor, die ohne weitere Verringerung der Emissionen aus Industrietätigkeiten nicht erreicht werden können.