Erwägungsgrund 10 32012L0019
In diese Richtlinie sollte eine Reihe von Begriffsbestimmungen aufgenommen werden, um den Geltungsbereich dieser Richtlinie genau festzulegen. Im Rahmen einer Überprüfung des Geltungsbereichs sollte die Begriffsbestimmung für Elektro- und Elektronikgeräte jedoch noch eindeutiger gefasst werden, um die einschlägigen Maßnahmen und die gegenwärtigen, angewandten und bewährten Praktiken der Mitgliedstaaten weiter anzugleichen.