Erwägungsgrund 25 32012L0019
Unverzichtbare Voraussetzung für die erfolgreiche Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist, dass die Nutzer über die Verpflichtung, Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht als unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen und diese Altgeräte getrennt zu sammeln, sowie über die Sammelsysteme und ihre Rolle bei der Elektro- und Elektronik-Altgeräteentsorgung informiert werden. Diese Informationen erfordern auch die sachgerechte Kennzeichnung der Elektro- und Elektronikgeräte, die über die Abfalltonnen oder ähnliche Vorrichtungen für die Sammlung kommunaler Abfälle entsorgt werden könnten.