Erwägungsgrund 22 32012L0019
Die wichtigsten Grundsätze für die Finanzierung der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten müssen auf Unionsebene festgelegt werden, wobei durch die Finanzierungskonzepte sowohl hohe Sammelquoten als auch die Durchsetzung des Grundsatzes der Herstellerverantwortung gefördert werden müssen.