Erwägungsgrund 5 32012L0019
Die anhaltende Marktexpansion und immer kürzere Innovationszyklen bewirken, dass Geräte immer schneller ersetzt werden und Elektro- und Elektronikgeräte eine schnell wachsende Abfallquelle bilden. Während die Richtlinie 2002/95/EG wirksam dazu beigetragen hat, in neuen Elektro- und Elektronikgeräten enthaltene gefährliche Stoffe zu reduzieren, werden Elektro- und Elektronik-Altgeräte noch über Jahre hinaus gefährliche Stoffe wie Quecksilber, Cadmium, Blei, sechswertiges Chrom und polychlorierte Biphenyle (PCB) sowie ozonabbauende Stoffe enthalten. Die in Elektro- und Elektronikgeräten enthaltenen gefährlichen Bestandteile stellen ein großes Problem bei der Abfallentsorgung dar, und zu wenige Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden dem Recycling zugeführt. Ohne Recycling gehen wertvolle Ressourcen verloren.