Erwägungsgrund 10 32013L0001
Damit effizienter festgestellt werden kann, ob Kandidaten sowohl auf der Liste ihres Herkunftsmitgliedstaats als auch auf der Liste ihres Wohnsitzmitgliedstaats verzeichnet sind, sollten die von Unionsbürgern bei der Einreichung ihrer Kandidatur im Wohnsitzmitgliedstaat geforderten Angaben zusätzlich deren Geburtsdatum und -ort sowie ihre letzte Wohnanschrift in ihrem Herkunftsmitgliedstaat umfassen.