Erwägungsgrund 5 32013L0001
Daher sollte die Verpflichtung dieser Bürger zur Vorlage dieser Bescheinigung aufgehoben und durch eine Erklärung ersetzt werden, in der bestätigt wird, dass die betroffene Person ihres passiven Wahlrechts bei Wahlen zum Europäischen Parlament nicht verlustig gegangen ist; diese Erklärung sollte in die von diesen Bürgern mit ihrer Bewerbung vorzulegende förmliche Erklärung aufgenommen werden.