Erwägungsgrund 9 32013L0001
Zur Erleichterung der Kommunikation zwischen den nationalen Behörden sollten die Mitgliedstaaten eine Kontaktstelle benennen, die für die Übermittlung von Informationen über Kandidaten zuständig ist.
Zur Erleichterung der Kommunikation zwischen den nationalen Behörden sollten die Mitgliedstaaten eine Kontaktstelle benennen, die für die Übermittlung von Informationen über Kandidaten zuständig ist.