Erwägungsgrund 4 32013L0001
Die Schwierigkeiten dieser Unionsbürger, die für die Ausstellung dieser Bescheinigung zuständigen Behörden zu ermitteln sowie die Bescheinigung in angemessener Frist zu erlangen, behindern die Ausübung des passiven Wahlrechts und tragen dazu bei, dass nur eine geringe Zahl von Unionsbürgern im Wohnsitzmitgliedstaat bei den Wahlen zum Europäischen Parlament kandidiert.