Erwägungsgrund 2 32013L0001
Die Berichte der Kommission vom 12. Dezember 2006 und vom 27. Oktober 2010 über die Anwendung der Richtlinie 93/109/EG bei den Wahlen von 2004 und bei den Wahlen von 2009 haben die Notwendigkeit gezeigt, einige Bestimmungen der Richtlinie 93/109/EG zu ändern.