Erwägungsgrund 16 32014L0087
Dieses Ziel sollte insbesondere durch Bewertungen der nuklearen Sicherheit erreicht werden, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen. Sie sollten von den Genehmigungsinhabern unter der Aufsicht der zuständigen nationalen Regulierungsbehörde durchgeführt werden und können zur Bewertung des Risikos eines schweren Unfalls gemäß der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates verwendet werden, sofern die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllt sind.