Erwägungsgrund 7 32014L0087
Bei der Entscheidungsfindung der Regulierungsbehörden sollten Kompetenzen und Fachkenntnisse, die von einer Organisation für technische Unterstützung zur Verfügung gestellt werden können, berücksichtigt werden. Diese Fachkenntnisse sollten auf — unter anderem aus praktischen Erfahrungen und sicherheitsbezogener Forschung stammenden — wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik, auf Wissensmanagement und auf geeigneten technischen Mitteln basieren.