Erwägungsgrund 24 32014L0087
Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über die Umsetzung der Richtlinie und die Verpflichtung der Kommission zur Erstellung eines Berichts auf der Grundlage der nationalen Berichte sollten Gelegenheit zu einer Bestandsaufnahme und einer Evaluierung der einzelnen Aspekte der Umsetzung dieser Richtlinie und deren Wirksamkeit bieten. Auch auf internationaler Ebene gibt es eine Reihe von Berichterstattungspflichten, wie etwa die Verpflichtung zur Erstellung von Berichten im Rahmen des Übereinkommens über nukleare Sicherheit, deren Ergebnisse zur Evaluierung der Umsetzung dieser Richtlinie verwendet werden könnten. Zudem sollten in dieser Richtlinie weitere Anforderungen an die Berichterstattung über die Erkenntnisse der themenbezogenen Peer Reviews kerntechnischer Anlagen festgelegt werden. Infolgedessen sollten die Berichterstattungspflichten für die Mitgliedstaaten sowohl im Hinblick auf die Häufigkeit als auch in Bezug auf den Inhalt der Berichte weniger aufwändig gestaltet werden, um die Rechtsvorschriften zu vereinfachen und die Bürokratie zu verringern.