Erwägungsgrund 17 32014L0087
Das gestaffelte Sicherheitskonzept ist von wesentlicher Bedeutung für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und stellt die Grundlage für die Verwirklichung der übergeordneten Ziele im Bereich der nuklearen Sicherheit dar. Die Anwendung der in internationalen Normen und Leitlinien sowie vom WENRA anerkannten Grundsätze der gestaffelten Sicherheit gewährleistet, dass sicherheitsrelevante Tätigkeiten — sofern dies vernünftigerweise durchführbar ist — Vorschriften auf voneinander unabhängigen Ebenen unterliegen, so dass im Falle eines Ausfalls dieser entdeckt und durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen oder korrigiert würde. Die Wirksamkeit jeder einzelnen Ebene ist ein wesentliches Element des gestaffelten Sicherheitskonzepts, um Unfällen vorzubeugen und, falls diese eintreten, deren Auswirkungen abzuschwächen. Das gestaffelte Sicherheitskonzept gliedert sich in der Regel in fünf Ebenen. Sollte eine Ebene versagen, kommt die nächste Ebene zum Tragen. Ziel der ersten Schutzebene ist die Vermeidung von anomalen Betriebsbedingungen und Fehlfunktionen. Wenn die erste Ebene versagt, werden auf der zweiten Schutzebene anomale Betriebsbedingungen beherrscht bzw. Fehlfunktionen entdeckt. Wenn die zweite Ebene versagt, gewährleistet die dritte Ebene, dass Sicherheitsfunktionen weiter ablaufen, indem spezifische Einrichtungen des Sicherheitssystems und andere Sicherheitselemente aktiviert werden. Wenn die dritte Ebene versagt, dann beschränkt die vierte Ebene den Unfallablauf durch Unfallmanagement, um die Bedingungen schwerer Unfälle mit anlagenexterner Freisetzung von radioaktivem Material zu verhindern oder abzumildern. Das letzte Ziel (fünfte Schutzebene) ist die Abmilderung der radiologischen Auswirkungen erheblicher anlagenexterner Freisetzungen durch anlagenexterne Notfallmaßnahmen.