Erwägungsgrund 6 32014L0089
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Umsetzung von maritimer Raumplanung und integriertem Küstenzonenmanagement unterstützt und erleichtert. Durch die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, zu denen der Europäische Meeres- und Fischereifonds zählt, bieten sich Möglichkeiten, die Umsetzung dieser Richtlinie im Zeitraum 2014-2020 zu unterstützen.