Erwägungsgrund 21 32017L0164
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 17 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates eingesetzten Ausschusses für die Anpassung an den technischen Fortschritt —
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 17 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates eingesetzten Ausschusses für die Anpassung an den technischen Fortschritt —