Richtlinie (EU) 2017/164 der Kommission vom 31. Januar 2017 zur Festlegung einer vierten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG, 2000/39/EG und 2009/161/EU der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Ein weiterer, Bisphenol A, ist gegenwärtig im Anhang der Richtlinie 2009/161/EU der Kommission aufgeführt.
Erwägungsgrund 13 32017L0164Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen