Erwägungsgrund 16 32017L0164
Für bestimmte Stoffe muss die Möglichkeit des Eindringens durch die Haut berücksichtigt werden, um ein optimales Schutzniveau zu gewährleisten. Für die folgenden der 31 im Anhang dieser Richtlinie aufgeführten chemischen Arbeitsstoffe stellte der SCOEL die Möglichkeit der Aufnahme einer größeren Menge über die Haut fest: Glycerintrinitrat, Tetrachlorkohlenstoff, Hydrogencyanid, Methylenchlorid, Nitroethan, 1,4-Dichlorbenzol, Methylformiat, Tetrachlorethylen, Natriumcyanid und Kaliumcyanid. Daher sollte im Anhang dieser Richtlinie für diese chemischen Arbeitsstoffe neben dem Arbeitsplatz-Richtgrenzwert auch der Hinweis aufgeführt werden, dass größere Mengen dieser chemischen Arbeitsstoffe über die Haut aufgenommen werden können.