Erwägungsgrund 9 32017L0164
Der SCOEL hat gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/24/EG das Verhältnis zwischen den Auswirkungen der 31 chemischen Arbeitsstoffe, die im Anhang dieser Richtlinie aufgeführt sind, und dem Grad der Exposition bei der Arbeit bewertet und für all diese chemischen Arbeitsstoffe für die Aufnahme über die Atmung die Festlegung von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Form zeitlich gewichteter Mittelwerte für einen Bezugszeitraum von acht Stunden empfohlen. Es sollten daher für all diese Arbeitsstoffe im Anhang Grenzwerte für die Langzeitexposition festgelegt werden.