Erwägungsgrund 15 32017L0164
Für einen der 31 im Anhang dieser Richtlinie aufgeführten chemischen Arbeitsstoffe, Acrylsäure, hat der SCOEL die Festlegung eines Grenzwertes für die Kurzzeitexposition bezogen auf einen Zeitraum von einer Minute empfohlen. Es sollte daher für diesen chemischen Arbeitsstoff im Anhang dieser Richtlinie ein solcher Grenzwert für die Kurzzeitexposition festgelegt werden.