Erwägungsgrund 14 32017L0164
Der SCOEL hat für diese Arbeitsstoffe die Festlegung neuer Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte empfohlen. Daher sollten für diese sechs chemischen Arbeitsstoffe überarbeitete Grenzwerte in den Anhang dieser Richtlinie aufgenommen und die Einträge für die betreffenden Stoffe aus dem Anhang der Richtlinie 91/322/EWG, 2000/39/EG bzw. 2009/161/EU gelöscht werden.