Erwägungsgrund 1 32017L1852
Wenn verschiedene Mitgliedstaaten die Bestimmungen von bilateralen Steuerabkommen und Steuerübereinkommen oder des Übereinkommens über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (90/436/EWG) (im Folgenden „Übereinkommen der Union über die Beseitigung der Doppelbesteuerung“), unterschiedlich auslegen oder anwenden, so kann dies für grenzübergreifend tätige Unternehmen schwerwiegende steuerliche Hindernisse schaffen. Diese Hindernisse bewirken für die Unternehmen eine übermäßige steuerliche Belastung und haben wahrscheinlich wirtschaftliche Verzerrungen und Ineffizienzen sowie nachteilige Auswirkungen auf grenzübergreifende Investitionen und das Wachstum zur Folge.