Art. 21 32017L1852
Überprüfung
Die Kommission bewertet die Umsetzung dieser Richtlinie bis zum 30. Juni 2024 und legt dem Rat einen Bericht vor. Diesem Bericht wird erforderlichenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt.
Die Kommission bewertet die Umsetzung dieser Richtlinie bis zum 30. Juni 2024 und legt dem Rat einen Bericht vor. Diesem Bericht wird erforderlichenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt.