Erwägungsgrund 9 32017L1852
Die Richtlinie wahrt die Grundrechte und die Grundsätze, die insbesondere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden. Sie zielt insbesondere darauf ab, die vollständige Wahrung des Rechts auf ein faires Verfahren und der unternehmerischen Freiheit sicherzustellen.