Erwägungsgrund 8 32017L2399
In seiner Entschließung vom 10. März 2016 zur Bankenunion forderte das Europäische Parlament die Kommission zur Vorlage von Vorschlägen auf, mit denen die rechtlichen Risiken von Entschädigungsansprüchen auf Basis des Grundsatzes „keine Schlechterstellung von Gläubigern“ verringert werden sollten, und der Rat rief die Kommission in seinen Schlussfolgerungen vom 17. Juni 2016 auf, einen Vorschlag für einen gemeinsamen Ansatz bei der Rangfolge der Bankengläubiger vorzulegen, um die Rechtssicherheit im Falle einer Abwicklung zu erhöhen.