Erwägungsgrund 11 32017L2455
Um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Lieferern innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft und den Verlust von Steuereinnahmen zu vermeiden, ist es außerdem notwendig, die Befreiung für die Einfuhr von Gegenständen in Kleinsendungen von geringem Wert gemäß der Richtlinie 2009/132/EG aufzuheben.