Erwägungsgrund 16 32017L2455
In Bezug auf den Geltungsbeginn der Bestimmungen dieser Richtlinie ist gegebenenfalls der Zeitraum zu berücksichtigen, der für die Festlegung der zur Durchführung dieser Richtlinie erforderlichen Maßnahmen notwendig ist und den die Mitgliedstaaten benötigen, um ihre IT-Systeme für die Registrierung sowie die Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer anzupassen.