Richtlinie (EU) 2019/1160 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die EU-AIFM sollten sicherstellen, dass ihr Pre-Marketing angemessen dokumentiert wird.
Erwägungsgrund 11 32019L1160
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