Erwägungsgrund 13 32019L1160
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit müssen der Geltungsbeginn der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie und der Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2019/1156 in Bezug auf die einschlägigen Bestimmungen zu Marketing-Anzeigen und zum Pre-Marketing übereinstimmen.