Erwägungsgrund 10 32019L1161
Die Richtlinie 2009/33/EG ergänzt die horizontalen Rechtsvorschriften der Union über die öffentliche Auftragsvergabe und fügt Nachhaltigkeitskriterien hinzu, um den Markt für saubere und energieeffiziente Straßenfahrzeuge zu stimulieren. Die Kommission hat 2015 eine Ex-post-Bewertung der Richtlinie 2009/33/EG durchgeführt und gelangte dabei zu der Schlussfolgerung, dass jene Richtlinie – insbesondere aufgrund von Schwächen ihres Anwendungsbereichs und der Bestimmungen zum Erwerb von Fahrzeugen – die Akzeptanz sauberer Fahrzeuge auf dem Markt in der gesamten Union nicht beschleunigen konnte. Diese Bewertung gelangte zu der Schlussfolgerung, dass jene Richtlinie nur in sehr geringem Maß zur Verringerung der Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen sowie zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit beigetragen hat.