Erwägungsgrund 22 32019L1161
Die größte Wirkung lässt sich erzielen, wenn die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf saubere Fahrzeuge gezielt in Gebieten erfolgt, die eine vergleichsweise hohe Luftverschmutzung und Lärmbelastung aufweisen. Die öffentlichen Behörden der Mitgliedstaaten werden ermutigt, sich bei der Umsetzung ihrer nationalen Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe besonders auf diese Gebiete zu konzentrieren. Die öffentlichen Behörden sollten ebenfalls ermutigt werden, Maßnahmen wie etwa die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel für öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber zu ergreifen, um zu vermeiden, dass die Kosten für die Einhaltung der in dieser Richtlinie festgelegten Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe zu höheren Fahrpreisen für Verbraucher oder einer Reduzierung der öffentlichen Verkehrsdienstleistungen führen oder die Entwicklung von sauberen Verkehrsträgern außerhalb des Straßenverkehrs, etwa Straßenbahnen und Untergrundbahnen, behindert wird. Öffentliche Behörden sollten die damit verbundenen Maßnahmen in ihren Berichten im Rahmen dieser Richtlinie melden. Um eine unverhältnismäßig hohe Belastung zu vermeiden und die potenziellen Ergebnisse dieser Richtlinie zu optimieren, sollte öffentlichen Behörden eine angemessene technische Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.