Erwägungsgrund 11 32019L1161
Die im Rahmen der Bewertung von der Kommission vorgenommene Folgenabschätzung zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG verdeutlicht die Vorteile einer unionsweiten Änderung des allgemeinen strategischen Konzepts für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf saubere Fahrzeuge. Im Vergleich zur Internalisierung externer Kosten bei Entscheidungen über die Auftragsvergabe können Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe wirksam dazu beitragen, das Ziel der Akzeptanz sauberer Fahrzeuge auf dem Markt zu fördern und zu stimulieren; gleichzeitig wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, bei allen Entscheidungen über die öffentliche Auftragsvergabe Umweltaspekte zu berücksichtigen. Ein solches Konzept ist aufgrund der mittel- und langfristigen Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen der Union in vollem Umfang gerechtfertigt, sofern den öffentlichen Auftraggebern und Auftraggebern bei der Wahl der zu verwendenden Technologien ausreichend Flexibilität verbleibt.