Erwägungsgrund 28 32019L1161
Um dazu beizutragen, dass die potenziellen Vorteile voll ausgeschöpft werden, sollte die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien für die verschiedenen infrage kommenden Fördermittel der Union an die Hand geben und den Austausch von Informationen und vorbildlichen Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und strukturieren, um den Kauf, das Leasing, die Anmietung oder den Ratenkauf sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge durch öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber zu fördern. Darüber hinaus sollte die Kommission weiterhin lokalen Behörden und Betreibern durch Instrumente wie die Europäische Plattform für Investitionsberatung, JASPERS und JESSICA technische und finanzielle Beratungsdienste zur Verfügung stellen. Derartige Beratungsdienstleistungen sollten beispielsweise die öffentlichen Auftraggeber und Auftraggeber dazu ermutigen, ihre Ressourcen für die gemeinsame Beschaffung emissionsarmer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge zu bündeln, um Größenvorteile zu erzielen und die Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie zu erleichtern.