Erwägungsgrund 27 32019L1161
Gezielte Hilfsmaßnahmen für die Beschaffung sauberer Fahrzeuge können öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber unterstützen. Im derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2014-2020 hat die Union bereits eine Reihe verschiedener Mittel vorgesehen, um die Mitgliedstaaten, die lokalen Behörden und die betroffenen Betreiber beim Übergang zu einer nachhaltigen Mobilität zu unterstützen. Insbesondere die europäischen Struktur- und Investitionsfonds sind eine wichtige Quelle für die Finanzierung von Projekten zur Mobilität in der Stadt. Mit Horizont 2020, dem mit der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Forschungsprogramm der Union, werden Forschungs- und Innovationsprojekte zur städtischen Mobilität und zu intelligenten Städten und Gemeinden finanziert, während die durch die Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Fazilität „Connecting Europe“ den Aufbau der einschlägigen Infrastruktur in städtischen Knoten unterstützt. Die Einführung einer Definition für saubere Fahrzeuge und die Festlegung von Mindestzielen für ihre Beschaffung in dieser Richtlinie können dazu beitragen, einen noch gezielteren Einsatz der Finanzinstrumente der Union, auch im nächsten MFR für 2021-2027, zu gewährleisten. Diese Unterstützungsmaßnahmen werden dabei helfen, die hohen Ausgangsinvestitionen für infrastrukturelle Veränderungen zu reduzieren, und die Dekarbonisierung des Verkehrs unterstützen.