Erwägungsgrund 31 32019L1161
Bis zum 31. Dezember 2027 sollte die Kommission die Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG überprüfen. Diese Überprüfung sollte gegebenenfalls durch einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Richtlinie für den Zeitraum nach 2030 ergänzt werden, einschließlich der Festlegung neuer ehrgeiziger Ziele und der Ausweitung des Anwendungsbereichs auf andere Fahrzeugklassen wie Fahrzeuge der Klasse L und Baumaschinen. Bei ihrer Überprüfung sollte die Kommission unter anderem auch die Möglichkeit bewerten, diese Richtlinie an etwaige Verfahren zur Erfassung der CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus und der CO2-Emissionen von der Quelle bis zum Rad anzupassen, die im Zusammenhang mit EU-Normen für CO2-Leistungsstandards für Fahrzeuge entwickelt wurden, sowie die Möglichkeit, nachhaltige und recyclingfähige Batterien und die Verwendung von hochklassigen und runderneuerten Reifen zu fördern.