Erwägungsgrund 16 32019L0884
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und -freiheiten, die insbesondere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert wurden, darunter das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, das Recht auf gerichtliche und behördliche Rechtsbehelfe, der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf ein faires Verfahren, die Unschuldsvermutung sowie das allgemeine Diskriminierungsverbot. Diese Richtlinie sollte im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen umgesetzt werden.